OptiRisk Consulting
Laufende Interne Revision für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Jahresvertrag mit risikobasiertem Prüfplan: Kundengelder, SCA und Betrugsmonitoring, Auslagerungen, Agenten, Geldwäscheprävention.
Wir sind die Interne Revision für Zahlungs- und E-Geld-Institute in Österreich: laufend, im Co-Sourcing oder für eine einzelne Prüfung. Wir schauen vor allem auf Kundengelder, starke Kundenauthentifizierung, Betrugsmonitoring und Auslagerungen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Compliance übernimmt unser Partner.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Die Interne Revision ist der Kern. Die Risikomanagement-Funktion kommt je nach Bedarf dazu. Revision und Risikomanagement machen wir nie für dasselbe Institut.
OptiRisk Consulting
Jahresvertrag mit risikobasiertem Prüfplan: Kundengelder, SCA und Betrugsmonitoring, Auslagerungen, Agenten, Geldwäscheprävention.
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Sie haben eine Revision, wir arbeiten mit, zum Beispiel bei Kundengeldern oder IKT. Auch als Interim-Leitung bei Ausfall.
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Eine einzelne Prüfung mit Bericht, zum Beispiel zur Sicherung von Kundengeldern vor einer FMA-Prüfung.
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Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung.
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Ergänzend: Risikoinventar, Limitsystem, Eigenmittelbezug und Berichte, als Aufbau oder im Co-Sourcing.
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Wir beziehen PSD3 und die Payment Services Regulation in den Prüfplan der laufenden Revision ein.
Mit Compliance-Partner
Compliance nach ZaDiG und FM-GwG, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldungen. Das macht unser Compliance-Partner.
Die Normen im Wortlaut.
Zahlungsinstitute unterliegen dem ZaDiG 2018, E-Geld-Institute dem E-Geldgesetz 2010. Beide setzen EU-Richtlinien um, beide beaufsichtigt die FMA. Für die Revision zählen drei Bereiche besonders: die Sicherung der Kundengelder, die starke Kundenauthentifizierung mit dem Betrugsmonitoring und die Auslagerungen. Seit DORA gelten zusätzlich Regeln für IKT-Risiko und Drittparteien. PSD3 und PSR ändern den Rahmen weiter.
Das ZaDiG 2018 setzt die PSD2 in Österreich um. Es regelt die Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern (§ 1). Wer als Zahlungsinstitut Zahlungsdienste erbringen will, braucht grundsätzlich eine Konzession der FMA (§ 7). Die FMA ist zuständige Aufsichtsbehörde (§ 88).
Wer fällt darunter? Zahlungsdienstleister sind unter anderem Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute (§ 1 Abs. 3). Zahlungsdienste sind unter anderem Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Issuing, Acquiring und das Finanztransfergeschäft. Auch Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste zählen dazu (§ 1 Abs. 2). Kontoinformationsdienste brauchen nur eine Registrierung (§ 15). Für E-Geld-Institute gilt ergänzend das E-Geldgesetz 2010.
Welche Ausnahmen gibt es? Zentralbanken etwa sind ausgenommen, wenn sie als Währungsbehörde handeln (§ 3 Abs. 1). Die Konzessionspflicht gilt nicht für Kreditinstitute (§ 3 Abs. 2).
Was sind die Kernpflichten?
Ja. § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018 verlangt, dass die Geschäftsorganisation nach § 20 Abs. 1 und 3 mindestens einmal jährlich durch die Interne Revision nach § 42 BWG geprüft wird. Das betrifft Steuerung, Kontrollverfahren, Datensicherheit, Notfallkonzept und das Risikomanagement zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Prüffelder und Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Nach unserer Auslegung ja, unterhalb der Schwellen des § 42 Abs. 6 BWG (Bilanzsumme bis 300 Mio. € oder bis 50 Vollzeitkräfte). Darüber braucht es eine eigene Organisationseinheit, externe Prüfer ergänzen nur im Co-Sourcing. Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung. Die EBA-Leitlinien zu Auslagerungen verlangen einen schriftlichen Vertrag, Prüfungs- und Zugangsrechte und Zugriff der FMA.
Das Paket teilt die PSD2 in eine Richtlinie für Zulassung und Aufsicht (PSD3) und eine Verordnung für Verhaltenspflichten (PSR). Schwerpunkte sind Betrugsprävention, Haftung bei Identitätsbetrug, strengere Sicherung von Kundengeldern und die Überführung der E-Geld-Institute in den Rahmen der Zahlungsinstitute. Maßgeblich ist der final veröffentlichte Text. Den Stand ordnen wir im Erstgespräch ein.
Nach Art. 10 PSD2 und ZaDiG 2018 durch Trennung oder durch Versicherung. Bei Trennung werden Kundengelder nicht mit eigenen Mitteln vermischt. Sind sie am Ende des auf den Eingang folgenden Geschäftstags noch da, liegen sie auf einem gesonderten Konto bei einem Kreditinstitut oder in sicheren, liquiden Aktiva, abgeschirmt gegen andere Gläubiger. Alternativ deckt eine Versicherung oder Garantie die Beträge ab.
Schwerpunkte sind die Sicherung von Kundengeldern und ihre tägliche Abstimmung, Auslagerungen und Agenten, Geldwäscheprävention und Transaktionsmonitoring, starke Kundenauthentifizierung und Betrugsmeldungen, IKT-Risiko und Vorfallmeldungen nach DORA sowie Governance und Eigenmittel.
Im Jahresvertrag übernehmen wir Risikoanalyse, Mehrjahres- und Jahresprüfplan, Prüfungen und Berichte, die Geschäftsleitung, Aufsichtsorgan und FMA nutzen können. Wir verfolgen die Maßnahmen nach und schreiben den Jahresbericht. Anlassbezogene Prüfungen gehen auch ohne Jahresvertrag. Agentennetz, Auslagerungen und eigenes Kartenprodukt brauchen mehr Prüftage als ein reiner Kontoinformationsdienst.
Konsolidierte Fassungen im RIS und auf EUR-Lex, dazu Informationen der FMA.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.
Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.
Was Interne Revision ist, wer sie braucht, wie eine Prüfung abläuft und wann sich Auslagerung lohnt.
Interne Revision, Risikomanagement und Zulassungsunterlagen für Kryptodienstleister (CASPs) nach MiCAR.
DORA, AI Act und Tokenisierung: Regeln für neue Technologien, die wir als Interne Revision prüfen.
In 30 Minuten klären wir Ihre Lage und wie wir zusammenarbeiten. Unverbindlich und vertraulich.