Interne Revision auslagern
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Wir prüfen die DORA-Umsetzung (Verordnung (EU) 2022/2554) als Interne Revision: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Alternativ bauen wir sie für Ihr kleines Institut auf: Gap-Analyse, IKT-Risikomanagementrahmen, Informationsregister der IKT-Drittdienstleister und Prozess für IKT-Vorfälle. Beides übernehmen wir nie für dasselbe Institut.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Alle Zahlen mit Quelle.
Die Normen im Wortlaut.
DORA gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und erfasst die meisten beaufsichtigten Finanzunternehmen. Nach Art. 2 Abs. 3 sind unter anderem registrierte kleine AIFM und Versicherungsvermittler, die KMU sind, ausgenommen. In Österreich überwacht die FMA die Einhaltung.
Für ein kleines Institut lautet die Frage: Wie viel von DORA ist verhältnismäßig? Welche Anforderungen setzen Sie wie um, und warum reicht das für Ihr Risikoprofil? Dokumentieren Sie die Antwort nachvollziehbar. Diese Begründung prüft die Aufsicht.
Revisoren mit ausreichendem Wissen und Fachkenntnissen zu IKT-Risiken und angemessener Unabhängigkeit. Art. 6 Abs. 10 DORA erlaubt, die Überprüfung an gruppeninterne oder externe Unternehmen auszulagern. Die Verantwortung bleibt beim Institut. Nach unserer Auslegung ist nicht unabhängig, wer die Umsetzung selbst verantwortet hat. Wir prüfen darum nicht, was wir selbst aufgebaut haben.
Ja. CASPs mit MiCAR-Zulassung sind in Art. 2 DORA ausdrücklich erfasst. Den vereinfachten Rahmen nach Art. 16 können sie nicht nutzen. Die Anforderungen gelten aber verhältnismäßig (Art. 4 DORA): Größe, Risikoprofil und Komplexität bestimmen, wie umfangreich Rahmenwerk, Tests und Dokumentation sind.
Art. 16 erlaubt bestimmten kleinen Unternehmen statt der Art. 5 bis 15 einen schlankeren Rahmen nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774. Erfasst sind kleine, nicht verflochtene Wertpapierfirmen und nach PSD2 oder E-Geld-Richtlinie ausgenommene Zahlungs- und E-Geld-Institute. Konzessionierte Zahlungsinstitute, CASPs und Kapitalanlagegesellschaften fallen nicht darunter.
Alle vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern, nicht nur kritische. Je Vereinbarung erfassen Sie unter anderem Dienstleister mit Kennung, unterstützte Funktionen und Kritikalität, Datenstandorte, Unterauftragnehmer und Ausstiegsmöglichkeiten. Die Vorlagen stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956. Die FMA kann das Register jederzeit anfordern.
Die Erstmeldung ist innerhalb von vier Stunden nach der Einstufung als schwerwiegend fällig, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis. Die Zwischenmeldung folgt innerhalb von 72 Stunden nach der Erstmeldung, die Abschlussmeldung innerhalb eines Monats nach der letzten Zwischenmeldung (Art. 19 DORA, Art. 5 Delegierte Verordnung (EU) 2025/301).
Ja. Nach Art. 6 Abs. 6 DORA ist der IKT-Risikomanagementrahmen regelmäßig von Revisoren mit IKT-Fachwissen intern zu prüfen, entsprechend dem Prüfplan. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Im vereinfachten Rahmen nach Art. 16 verlangt Art. 28 Abs. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1774 ebenfalls eine interne Revision. Auf Basis der Ergebnisse richten Sie eine Nachverfolgung ein (Art. 6 Abs. 7).
Konsolidierte Fassungen im RIS und auf EUR-Lex, dazu Informationen der FMA.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.
Über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung, heute Leiter einer Internen Revision.
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