Zum Inhalt springen
OptiRisk
Menü

Interne Revision für Kryptodienstleister (CASPs) in Österreich

Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR)Art. 62 Abs. 2 lit. i MiCARArt. 68 Abs. 6 MiCARArt. 70 MiCAR

Wir sind die Interne Revision für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs) in Österreich: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Compliance und Geldwäscheprävention erbringt ein spezialisierter Compliance-Partner.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Welche Leistungen bietet OptiRisk Consulting für CASPs?

Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.

  • OptiRisk Consulting

    Laufende Interne Revision

    Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Safeguarding (Sicherung von Kundenwerten), Auslagerungen, Governance, Geldwäscheprävention.

  • OptiRisk Consulting

    Co-Sourcing

    Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen zu IKT, MiCAR und Geldwäscheprävention.

  • OptiRisk Consulting

    Anlassbezogene Prüfung

    Eine einzelne Prüfung mit Prüfprogramm, Bericht und Maßnahmenverfolgung, etwa nach einer Feststellung der FMA oder vor einem Projekt.

  • OptiRisk Consulting

    Quality Assessment

    Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.

  • OptiRisk Consulting

    Risikomanagement-Funktion

    Risikoinventar, Eigenmittelbezug nach Art. 67 MiCAR, Berichte an die Geschäftsleitung.

Passende Themen

Für welche CASPs passt das Angebot?

  • Zugelassene CASPs nach MiCAR ohne eigene Revisionsabteilung
  • Antragsteller für eine CASP-Zulassung bei der FMA
  • Handelsplattformen, Verwahrer und Tauschdienste für Kryptowerte
  • Emittenten von E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierten Token mit Bezug zu Österreich
  • CASPs aus anderen EU-Staaten mit Niederlassung in Österreich

Wichtige Zahlen

Alle Zahlen mit Quelle.

Arbeitstage hat die FMA nach Eingang des vollständigen Antrags für die Zulassungsentscheidung

Quelle · Art. 63 Abs. 9 MiCAR

Welche Rechtsgrundlagen gelten für CASPs in Österreich?

Die Normen im Wortlaut.

Als CASP stehen Sie unter der Aufsicht der FMA nach MiCAR. Eine Pflicht zur Internen Revision nennt die Verordnung nicht ausdrücklich. Sie verlangt aber interne Kontrollmechanismen im Zulassungsantrag, und Ihr Leitungsorgan muss Strategien und Verfahren regelmäßig bewerten. Nach unserer Einschätzung belegt eine unabhängige Prüfung das am besten. Prüffelder sind Safeguarding, Auslagerungen, IKT-Risiko nach DORA und Geldwäscheprävention nach FM-GwG samt Travel Rule.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (7)
  • Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR)Zulassung und laufende Aufsicht von Kryptodienstleistern
  • Art. 62 Abs. 2 lit. i MiCARinterne Kontrollmechanismen im Zulassungsantrag
  • Art. 68 Abs. 6 MiCARregelmäßige Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollvorkehrungen durch das Leitungsorgan
  • Art. 70 MiCARSicherung von Kryptowerten und Geldbeträgen der Kunden (Safeguarding)
  • Art. 73 MiCARAuslagerung betrieblicher Funktionen
  • FM-GwG und Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113Geldwäscheprävention und Travel Rule
  • Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)IKT-Risikomanagement und Vorfallmeldung

Häufige Fragen zu Interner Revision bei CASPs

01

Braucht ein CASP eine Interne Revision?

MiCAR nennt sie nicht ausdrücklich. Nach unserer Auslegung folgt sie aus zwei Stellen. Art. 62 Abs. 2 lit. i verlangt interne Kontrollmechanismen im Antrag. Nach Art. 68 Abs. 6 muss das Leitungsorgan die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren zu Kapitel 2 und 3 des Titels V regelmäßig bewerten. Nach unserer Einschätzung belegt eine unabhängige Prüfung das am besten.

02

Darf ein CASP die Interne Revision auslagern?

Nach unserer Auslegung ja, unter den Voraussetzungen des Art. 73 MiCAR. Der CASP trifft Vorkehrungen gegen zusätzliche operationelle Risiken und bleibt voll verantwortlich. Die FMA muss ihre Aufsicht, auch vor Ort, beim Dienstleister ausüben können. Sie brauchen eine Auslagerungspolitik und einen schriftlichen Vertrag mit Kündigungsrecht.

03

Kann OptiRisk Consulting Revision und Risikomanagement für denselben CASP übernehmen?

Nein. Für dasselbe Institut übernehmen wir nur eine der beiden Funktionen. Was wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst. So bleiben die Kontrollfunktionen unabhängig.

04

Helfen Sie auch beim Antrag auf CASP-Zulassung?

Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Grundlage ist eine Gap-Analyse gegenüber Art. 62 MiCAR. Die Unterlagen zu Compliance und Geldwäscheprävention erstellt der Compliance-Partner.

Leistungen und weitere Zielgruppen

  • Interne Revision auslagern

    Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.

  • Risikomanagement-Funktion

    Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.

  • Aufbau und Zulassungsantrag

    Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.

  • Zahlungsinstitute

    Interne Revision für Zahlungsinstitute: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Wertpapierfirmen

    Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • AIFM und KAGs

    Interne Revision für AIFM und KAGs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Ohne Revisionspflicht

    Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen.

Erstgespräch vereinbaren

In 30 Minuten klären wir Ihre Lage und wie wir zusammenarbeiten. Unverbindlich und vertraulich.

Erstgespräch buchen