OptiRisk Consulting
Laufende Interne Revision für CASPs
Wir sind Ihre Revision im Jahresvertrag, mit Maßstab Art. 62 Abs. 2 lit. i und Art. 68 Abs. 6 MiCAR.
Wir sind die Interne Revision für Kryptodienstleister (CASPs) in Österreich: laufend, im Co-Sourcing oder für eine einzelne Prüfung. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Compliance und Geldwäscheprävention übernimmt unser Partner.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Die Interne Revision ist der Kern. Die Risikomanagement-Funktion kommt je nach Bedarf dazu. Revision und Risikomanagement machen wir nie für dasselbe Institut.
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Wir sind Ihre Revision im Jahresvertrag, mit Maßstab Art. 62 Abs. 2 lit. i und Art. 68 Abs. 6 MiCAR.
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Sie haben eine Revision, wir arbeiten mit. Auch als Interim-Leitung bei Ausfall.
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Eine einzelne Prüfung mit Bericht, zum Beispiel zum Safeguarding vor einer FMA-Anfrage.
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Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung.
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Ergänzend: Risikoinventar, Reporting und Eigenmittelbezug nach Art. 67, als Aufbau oder im Co-Sourcing.
Mit Compliance-Partner
Compliance nach MiCAR und FM-GwG samt Travel Rule (Angaben zu Absender und Empfänger bei Kryptotransfers). Das macht unser Compliance-Partner.
Die Normen im Wortlaut.
MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) regelt Zulassung und Aufsicht von Kryptodienstleistern einheitlich in der EU. In Österreich ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig.
Für die Kontrollfunktionen gilt: Art. 62 Abs. 2 lit. i verlangt im Antrag interne Kontrollmechanismen. Art. 68 Abs. 6 verpflichtet das Leitungsorgan, die Wirksamkeit der Strategien und Verfahren zu Kapitel 2 und 3 des Titels V regelmäßig zu bewerten. Art. 73 regelt die Auslagerung. Eine ausdrückliche Pflicht zur Internen Revision gibt es nicht. Sie ist nach unserer Einschätzung ein naheliegender Weg, die Wirksamkeit nachzuweisen.
Daneben gelten das FM-GwG mit der Geldtransferverordnung (Travel Rule) und DORA für das IKT-Risikomanagement. Seit 1. Jänner 2026 kommt DAC8 (Krypto-Meldepflichtgesetz) dazu. Für dasselbe Institut übernehmen wir die Revision oder die Risikomanagement-Funktion, nie beide.
Sie reichen nach Art. 62 MiCAR unter anderem ein: Geschäftsplan, Eigenmittelnachweis (Art. 67), Regeln zu Unternehmensführung und interner Kontrolle, Nachweise zur Eignung der Geschäftsleitung, Geldwäscheprävention, IKT-Vorkehrungen, Beschwerdeverfahren sowie Beschreibungen zu Verwahrung, Safeguarding und den Dienstleistungen.
Nach unserer Auslegung ja, unter den Voraussetzungen des Art. 73 MiCAR. Der CASP trägt die volle Verantwortung. Die FMA muss ihre Aufsicht auch beim Dienstleister ausüben können (Abs. 1 lit. a bis g). Dazu kommen eine Auslagerungspolitik (Abs. 2), ein schriftlicher Vertrag mit Kündigungsrecht (Abs. 3) und Auskunft an die FMA (Abs. 4).
Die FMA prüft die Vollständigkeit des Antrags innerhalb von 25 Arbeitstagen (Art. 63 Abs. 2) und entscheidet innerhalb von 40 Arbeitstagen nach Eingang des vollständigen Antrags (Art. 63 Abs. 9). Eine Nachforderung bis zum 20. Arbeitstag hemmt die Frist um höchstens 20 Arbeitstage (Art. 63 Abs. 12).
CASPs mit Kundenwerten müssen deren Eigentumsrechte schützen, vor allem bei Insolvenz, und verhindern, dass Kundenwerte für eigene Rechnung verwendet werden. Kundengelder, außer E-Geld-Token, sind bis zum Ende des auf den Eingang folgenden Geschäftstags bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank zu hinterlegen, getrennt von eigenen Mitteln. Safeguarding ist ein festes Prüffeld der Revision.
Die Registrierung nach dem FM-GwG war eine reine Geldwäsche-Registrierung. Die MiCAR-Zulassung ist eine Konzession mit Anforderungen an Eigenmittel, Governance und Verwahrung. Nach Notifizierung (Art. 65 MiCAR) gilt sie als EU-Pass in allen Mitgliedstaaten. Die Pflichten nach FM-GwG bestehen daneben weiter.
Eigenmittel, Governance, Safeguarding, Verwahrung, Interessenkonflikte, Beschwerden, Auslagerungen, IKT-Risiko nach DORA und Geldwäscheprävention nach FM-GwG. Dazu kommen Meldepflichten, Auskunftsersuchen und Vor-Ort-Prüfungen.
Konsolidierte Fassungen im RIS und auf EUR-Lex, dazu Informationen der FMA.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.
Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.
Was Interne Revision ist, wer sie braucht, wie eine Prüfung abläuft und wann sich Auslagerung lohnt.
Interne Revision, Risikomanagement und Zulassungsunterlagen für Zahlungs- und E-Geld-Institute nach ZaDiG 2018 und PSD2.
DORA, AI Act und Tokenisierung: Regeln für neue Technologien, die wir als Interne Revision prüfen.
In 30 Minuten klären wir Ihre Lage und wie wir zusammenarbeiten. Unverbindlich und vertraulich.