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Risikomanagement-Funktion auslagern: Aufbau und Co-Sourcing

Art. 67 und 68 MiCARWAG 2018 und Art. 23 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565InvFG 2011, AIFMG und Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) und Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD)

Das Risikomanagement ist eine ergänzende Leistung von OptiRisk Consulting. Wir bauen die zweite Verteidigungslinie für CASPs, Wertpapierfirmen und Kapitalanlagegesellschaften auf oder führen sie im Co-Sourcing (wir arbeiten in Ihrer Risikofunktion mit). Sie bekommen Risikostrategie, Risikoappetit, ein bewertetes Risikoinventar und ein Reporting nach MiCAR, WAG 2018 und InvFG 2011.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Für wen ist eine Risikomanagement-Funktion im Co-Sourcing sinnvoll?

  • Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs)
  • Wertpapierfirmen nach WAG 2018
  • Kapitalanlagegesellschaften und AIFM
  • Zahlungs- und E-Geld-Institute
  • Institute, die Risikomanagement und Compliance getrennt, aber abgestimmt besetzen wollen

Was bekommen Sie beim Risikomanagement?

  • Risikostrategie und Risikoappetit, die Ihre Geschäftsleitung beschließen kann
  • Risikoinventar mit Bewertung, Kontrollen und Verantwortlichen
  • Reporting an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan
  • Eigenmittel und Kapitalplanung nach der Logik der internen Kapitalbeurteilung (ICAAP)
  • Laufende Risikomanagement-Funktion im Co-Sourcing

Wie wir zusammenarbeiten

Aufbauprojekt
Risikostrategie, Risikoinventar, Limite und Berichtsformat, bereit zum Beschluss.
Co-Sourcing
Wir betreiben die Funktion laufend, mit Quartalsbericht und fester Ansprechperson.
Review
Wir beurteilen Ihre bestehende Risikofunktion unabhängig, etwa vor einer FMA-Prüfung.

Wichtige Zahlen

Alle Zahlen mit Quelle.

Linien nach dem Three Lines Model des IIA: Geschäft, Risikomanagement und Compliance, Interne Revision
Quelle · Three Lines Model des IIA (2020)
Risikoberichte pro Jahr sind bei kleinen Instituten der übliche Rhythmus an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan
Quelle · Praxis OptiRisk Consulting

Welche Vorschriften verlangen eine Risikomanagement-Funktion?

Die Normen im Wortlaut.

Das Risikomanagement ist die zweite Verteidigungslinie. Es steht zwischen den Geschäftsbereichen, die Risiken eingehen, und der Internen Revision, die das Gesamtsystem unabhängig prüft. Es erfasst und bewertet Risiken, begrenzt sie und berichtet der Geschäftsleitung.

Die Anforderungen unterscheiden sich je Institutsart: MiCAR für Kryptodienstleister, WAG 2018 und Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 für Wertpapierfirmen, InvFG 2011 und AIFMG für Verwaltungsgesellschaften. Überall gilt: Die Funktion ist von den operativen Bereichen unabhängig. Sie darf verhältnismäßig ausgestaltet sein.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (5)
  • Art. 67 und 68 MiCAREigenmittel, Unternehmensführung und Verfahren zur Risikobewertung bei CASPs
  • WAG 2018 und Art. 23 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565Risikomanagement-Funktion bei Wertpapierfirmen
  • InvFG 2011, AIFMG und Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013Risikomanagement bei Verwaltungsgesellschaften
  • Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR) und Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD)Eigenmittel und interne Kapitalbeurteilung von Wertpapierfirmen
  • EBA-Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2021/05 für Kreditinstitute, EBA/GL/2021/14 für IFD-Wertpapierfirmen)als Referenz für gute Praxis

Wie wird die Risikomanagement-Funktion aufgebaut?

  1. Schritt 01

    Bestandsaufnahme

    Wir erfassen Ihr Geschäftsmodell, Ihre Risikoprozesse und die Anforderungen der Aufsicht.

  2. Schritt 02

    Risikoinventar und Bewertung

    Wir bewerten die Risiken und ordnen Kontrollen und Verantwortliche zu.

  3. Schritt 03

    Strategie und Appetit

    Wir formulieren Risikostrategie, Risikoappetit und Limite. Ihre Geschäftsleitung beschließt sie.

  4. Schritt 04

    Reporting und Betrieb

    Wir führen ein Berichtsformat ein. Danach übergeben wir an Sie oder arbeiten im Co-Sourcing weiter.

Häufige Fragen zur Risikomanagement-Funktion

01

Muss ein CASP eine eigene Risikomanagement-Funktion haben?

MiCAR verlangt interne Kontrollmechanismen, Risikobewertung und deren regelmäßige Evaluierung (Art. 62 Abs. 2 lit. i, Art. 68 Abs. 6 und 8). Eine eigene Abteilung schreibt MiCAR nicht vor. Erwartet wird, dass wesentliche Risiken unabhängig von den risikonehmenden Bereichen erkannt, bewertet und berichtet werden. Umfang und Tiefe richten sich nach Größe und Komplexität. Bei kleinen CASPs ist Co-Sourcing verbreitet.

02

Dürfen Risikomanagement und Compliance von einer Person verantwortet werden?

Bei kleinen Instituten meist ja, wenn Interessenkonflikte ausgeschlossen sind, Zeit und Qualifikation reichen und beide Funktionen von den operativen Bereichen unabhängig bleiben. Mit der Internen Revision geht das nicht, denn die dritte Verteidigungslinie prüft die zweite. Begründen und dokumentieren Sie die Entscheidung.

03

Wie sieht ein tragfähiges Risikoreporting aus?

Ein regelmäßiger Risikobericht an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan. Er zeigt die wesentlichen Risiken, die Auslastung des Risikoappetits, Limitüberschreitungen, die Eigenmittel und eingeleitete Maßnahmen. Bei kleinen Instituten ist ein Quartalsbericht üblich.

04

Was ist ein Risikoinventar und wozu braucht man es?

Das Risikoinventar ist die vollständige, aktuelle Liste der Risiken eines Instituts, mit Wahrscheinlichkeit, Auswirkung, Kontrollen und Verantwortlichen. Risikostrategie, Limite, Eigenmittelplanung und der Prüfplan der Internen Revision bauen darauf auf.

05

Brauchen kleine Institute einen ICAAP?

Ein ICAAP im engeren Sinn ist für Kreditinstitute vorgeschrieben. Wertpapierfirmen haben nach Art. 24 IFD eine vergleichbare Kapitalbeurteilung, ausgenommen kleine und nicht verflochtene Firmen. Für andere kleine Institute lohnt sich die Logik in schlanker Form: Risiken beziffern, dem Kapital gegenüberstellen, Puffer planen.

06

Worin unterscheidet sich die Risikomanagement-Funktion von der Internen Revision?

Das Risikomanagement ist die zweite Linie. Es erfasst, bewertet und begrenzt Risiken laufend. Die Interne Revision ist die dritte Linie und prüft unabhängig, auch das Risikomanagement. Wir bieten beide an, aber nie für dasselbe Institut. Eine Funktion, die wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst.

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