Interne Revision auslagern
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Wir ordnen den KI-Einsatz regulierter Finanzunternehmen nach dem AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) und machen ihn prüfbar. Als Interne Revision prüfen wir ihn laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Aufbau und Prüfung machen wir nie für dasselbe Institut.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Alle Zahlen mit Quelle.
Die Normen im Wortlaut.
Der AI Act regelt KI risikobasiert: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme mit vielen Pflichten, Transparenzpflichten und allgemeine Anforderungen wie die KI-Kompetenz. Im Finanzsektor sind Hochrisiko vor allem Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen sowie Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung. Die meisten Institute sind Betreiber eingekaufter Systeme mit eigenen Pflichten nach Art. 26.
Die Pflichten gelten gestaffelt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27. Juli 2026) hat die Termine verschoben. Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten sie ab 2. Dezember 2027, für Anhang-I-Systeme ab 2. August 2028. Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (verbotene Praktiken) gelten bereits.
Nach Anhang III Nr. 5 vor allem KI zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen (ohne Betrugserkennung) und zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung. Auch KI bei der Bewerberauswahl ist Hochrisiko (Anhang III Nr. 4). Betrugserkennung und interne Assistenten sind meist kein Hochrisiko. Dort gelten in der Regel nur Art. 4 (KI-Kompetenz) und bei Chatbots Art. 50 (Transparenz).
Mindestens ein Inventar aller KI-Systeme mit Zweck, Anbieter, Rolle und Risikoklasse. Betreiber von Hochrisiko-Systemen nach Anhang III kommen ab 2. Dezember 2027 (Art. 113 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744) dazu: Gebrauchsanweisung, menschliche Aufsicht, Überwachung, Protokolle, Information Betroffener. Bei Kreditwürdigkeitsprüfung und Versicherungspreisbildung kommt eine Grundrechte-Folgenabschätzung dazu (Art. 27).
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung. Bewährt hat sich: Fachbereiche besitzen die Anwendungen. Compliance oder Risikomanagement führt Inventar und Richtlinien. Die IT verantwortet Betrieb und Drittanbieter. Die Interne Revision prüft unabhängig. Das Institut muss Maßnahmen zur KI-Kompetenz treffen (Art. 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744).
Mit einem risikoorientierten Prüfprogramm: Vollständigkeit des KI-Inventars, Richtigkeit der Klassifizierung, Betreiberpflichten, Datenqualität, Wirksamkeit der menschlichen Aufsicht und Steuerung der Drittanbieter.
Ja, das Institut ist dann Betreiber. Allgemeine KI-Assistenten sind meist kein Hochrisiko, aber Art. 4 verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Die Nutzung muss zu Datenschutz, Berufsgeheimnis und DORA passen. Erster Schritt: Inventar und Nutzungsrichtlinie.
Der AI Act schreibt keinen vor. Betreiber müssen aber ihre Pflichten erfüllen. In kleinen Häusern übernimmt es meist Compliance oder Risikomanagement, weil dort Inventare, Richtlinien und Berichtswege bestehen. Legen Sie die Zuständigkeit schriftlich fest.
Konsolidierte Fassungen im RIS und auf EUR-Lex, dazu Informationen der FMA.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.
Über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung, heute Leiter einer Internen Revision.
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