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Interne Revision für Zahlungsinstitute in Österreich

ZaDiG 2018 (Zahlungsdienstegesetz)E-Geldgesetz 2010Art. 10 PSD2Art. 95 bis 98 PSD2

Wir sind die Interne Revision für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute in Österreich: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Das gilt nach ZaDiG 2018 und E-Geldgesetz 2010. Compliance erbringt ein spezialisierter Compliance-Partner.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Welche Leistungen bietet OptiRisk Consulting für Zahlungsdienstleister?

Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.

  • OptiRisk Consulting

    Laufende Interne Revision

    Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Kundengelder, SCA (starke Kundenauthentifizierung), Betrugsmonitoring, Auslagerungen, Agenten.

  • OptiRisk Consulting

    Co-Sourcing

    Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen zu IKT, Betrugsprävention und Geldwäscheprävention.

  • OptiRisk Consulting

    Anlassbezogene Prüfung

    Eine einzelne Prüfung mit Prüfprogramm, Bericht und Maßnahmenverfolgung, etwa nach einer Feststellung der FMA oder vor einem Projekt.

  • OptiRisk Consulting

    Quality Assessment

    Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.

  • OptiRisk Consulting

    Risikomanagement-Funktion

    Risikoinventar, Limitsystem, Eigenmittelbezug, Berichte an die Geschäftsleitung.

Passende Themen

Für welche Zahlungs- und E-Geld-Institute passt das Angebot?

  • Zahlungsinstitute mit Konzession nach ZaDiG 2018
  • E-Geld-Institute nach E-Geldgesetz 2010
  • Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste
  • Antragsteller für eine Konzession als Zahlungs- oder E-Geld-Institut bei der FMA
  • Institute aus anderen EU-Staaten mit Zweigstelle oder Agentennetz in Österreich

Wichtige Zahlen

Alle Zahlen mit Quelle.

Wege zur Sicherung von Kundengeldern nach Art. 10 PSD2: Trennung oder Versicherung

Quelle · Art. 10 PSD2, ZaDiG 2018

Welche Gesetze gelten für Zahlungs- und E-Geld-Institute in Österreich?

Die Normen im Wortlaut.

Zahlungsinstitute unterliegen dem ZaDiG 2018, E-Geld-Institute dem E-Geldgesetz 2010. Die FMA beaufsichtigt beide. Die Interne Revision prüft vor allem die Sicherung von Kundengeldern, die starke Kundenauthentifizierung mit Betrugsmonitoring und die Auslagerungen an Dienstleister oder Agenten.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (7)
  • ZaDiG 2018 (Zahlungsdienstegesetz)Umsetzung der PSD2 (Richtlinie (EU) 2015/2366)
  • E-Geldgesetz 2010Umsetzung der E-Geld-Richtlinie 2009/110/EG
  • Art. 10 PSD2Sicherungsanforderungen für Kundengelder
  • Art. 95 bis 98 PSD2betriebliche und sicherheitsrelevante Risiken, starke Kundenauthentifizierung
  • EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02)
  • Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)IKT-Risikomanagement und Vorfallmeldung
  • FM-GwGGeldwäscheprävention

Häufige Fragen zu Interner Revision bei Zahlungsinstituten

01

Braucht ein Zahlungsinstitut eine Interne Revision?

Ja. § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018 verlangt, dass die Interne Revision nach § 42 BWG mindestens einmal jährlich prüft, ob die Geschäftsorganisation nach § 20 Abs. 1 und 3 zweckmäßig ist und angewendet wird. Dazu gehören Unternehmenssteuerung, Kontrollverfahren, Datensicherheit, Notfallkonzept und das Risikomanagement zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Prüffelder und Ergebnisse sind zu dokumentieren.

02

Braucht die Revision eine eigene Abteilung?

Eine eigene Revisionsabteilung ist nötig, wenn die Bilanzsumme über 300 Mio. € liegt und Sie mehr als 50 Vollzeitkräfte haben (§ 42 Abs. 6 BWG über § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018). Nach unserer Auslegung gilt das sinngemäß auch für Zahlungsinstitute. Darunter kann die Funktion extern besetzt werden, darüber nur ergänzend im Co-Sourcing.

03

Kann OptiRisk Consulting Revision und Risikomanagement für dasselbe Institut übernehmen?

Nein. Für dasselbe Institut übernehmen wir nur eine der beiden Funktionen. Was wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst. So bleiben die Kontrollfunktionen unabhängig, wie im Three Lines Model des IIA.

04

Helfen Sie auch beim Konzessionsantrag bei der FMA?

Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Grundlage ist eine Gap-Analyse gegenüber ZaDiG 2018 oder E-Geldgesetz 2010.

05

Was ändert sich mit PSD3 und PSR?

Das Paket teilt die PSD2 in eine Richtlinie für Zulassung und Aufsicht (PSD3) und eine Verordnung für Verhaltenspflichten (PSR). Schwerpunkte sind Betrugsprävention und strengere Sicherung von Kundengeldern. Maßgeblich ist der final veröffentlichte Text.

Leistungen und weitere Zielgruppen

  • Interne Revision auslagern

    Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.

  • Risikomanagement-Funktion

    Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.

  • Aufbau und Zulassungsantrag

    Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.

  • CASPs

    Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.

  • Wertpapierfirmen

    Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • AIFM und KAGs

    Interne Revision für AIFM und KAGs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Ohne Revisionspflicht

    Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen.

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