OptiRisk Consulting
Laufende Interne Revision
Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Kundengelder, SCA (starke Kundenauthentifizierung), Betrugsmonitoring, Auslagerungen, Agenten.
Wir sind die Interne Revision für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute in Österreich: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Das gilt nach ZaDiG 2018 und E-Geldgesetz 2010. Compliance erbringt ein spezialisierter Compliance-Partner.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.
OptiRisk Consulting
Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Kundengelder, SCA (starke Kundenauthentifizierung), Betrugsmonitoring, Auslagerungen, Agenten.
OptiRisk Consulting
Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen zu IKT, Betrugsprävention und Geldwäscheprävention.
OptiRisk Consulting
Eine einzelne Prüfung mit Prüfprogramm, Bericht und Maßnahmenverfolgung, etwa nach einer Feststellung der FMA oder vor einem Projekt.
OptiRisk Consulting
Wir richten Ihre Revision ein, liefern Unterlagen zum Antrag.
OptiRisk Consulting
Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.
OptiRisk Consulting
Risikoinventar, Limitsystem, Eigenmittelbezug, Berichte an die Geschäftsleitung.
Mit Compliance-Partner
ZaDiG, FM-GwG, Transaktionsmonitoring, Verdachtsmeldungen. Erbringt unser Compliance-Partner.
Sicherung von Kundengeldern, starke Kundenauthentifizierung, Auslagerungen und PSD3.
IKT-Risikomanagement nach DORA und KI-Governance nach dem AI Act.
Alle Zahlen mit Quelle.
Quelle · Art. 10 PSD2, ZaDiG 2018
Zahlungsinstitute unterliegen dem ZaDiG 2018, E-Geld-Institute dem E-Geldgesetz 2010. Die FMA beaufsichtigt beide. Die Interne Revision prüft vor allem die Sicherung von Kundengeldern, die starke Kundenauthentifizierung mit Betrugsmonitoring und die Auslagerungen an Dienstleister oder Agenten.
Ja. § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018 verlangt, dass die Interne Revision nach § 42 BWG mindestens einmal jährlich prüft, ob die Geschäftsorganisation nach § 20 Abs. 1 und 3 zweckmäßig ist und angewendet wird. Dazu gehören Unternehmenssteuerung, Kontrollverfahren, Datensicherheit, Notfallkonzept und das Risikomanagement zu Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Prüffelder und Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Eine eigene Revisionsabteilung ist nötig, wenn die Bilanzsumme über 300 Mio. € liegt und Sie mehr als 50 Vollzeitkräfte haben (§ 42 Abs. 6 BWG über § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018). Nach unserer Auslegung gilt das sinngemäß auch für Zahlungsinstitute. Darunter kann die Funktion extern besetzt werden, darüber nur ergänzend im Co-Sourcing.
Nein. Für dasselbe Institut übernehmen wir nur eine der beiden Funktionen. Was wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst. So bleiben die Kontrollfunktionen unabhängig, wie im Three Lines Model des IIA.
Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Grundlage ist eine Gap-Analyse gegenüber ZaDiG 2018 oder E-Geldgesetz 2010.
Das Paket teilt die PSD2 in eine Richtlinie für Zulassung und Aufsicht (PSD3) und eine Verordnung für Verhaltenspflichten (PSR). Schwerpunkte sind Betrugsprävention und strengere Sicherung von Kundengeldern. Maßgeblich ist der final veröffentlichte Text.
Konsolidierte Fassungen und Originalquellen.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.
Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.
Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.
Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
Interne Revision für AIFM und KAGs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen.
In 30 Minuten klären wir Ihre Lage und wie wir zusammenarbeiten. Unverbindlich und vertraulich.