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Interne Revision für Wertpapierfirmen in Österreich

WAG 2018 (Wertpapieraufsichtsgesetz 2018)§ 29 und § 32 WAG 2018Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR)Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD)

Wir sind die Interne Revision für Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Österreich: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Vor allem für Firmen der IFR/IFD-Klasse 2 oder 3. Compliance erbringt ein spezialisierter Compliance-Partner.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Welche Leistungen bietet OptiRisk Consulting für Wertpapierfirmen?

Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.

  • OptiRisk Consulting

    Laufende Interne Revision

    Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Kundenschutz, Best Execution (bestmögliche Ausführung), Geeignetheitsprüfung, Governance.

  • OptiRisk Consulting

    Co-Sourcing

    Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen zu IKT, Eigenmitteln und Geldwäscheprävention.

  • OptiRisk Consulting

    Anlassbezogene Prüfung

    Eine einzelne Prüfung mit Prüfprogramm, Bericht und Maßnahmenverfolgung, etwa nach einer Feststellung der FMA oder vor einem Projekt.

  • OptiRisk Consulting

    Quality Assessment

    Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.

  • OptiRisk Consulting

    Risikomanagement-Funktion

    Risikoinventar, Eigenmittelanforderungen nach IFR, Konzentrationsrisiko, Berichte an die Geschäftsleitung.

Passende Themen

Für welche Wertpapierfirmen passt das Angebot?

  • Wertpapierfirmen mit Konzession nach WAG 2018
  • Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) mit eingeschränkter Konzession
  • Kleine, nicht verflochtene Firmen (Klasse 3) und Firmen der Klasse 2 nach IFR/IFD
  • Vermögensverwalter und Anlageberater mit Konzession nach WAG 2018
  • Antragsteller für eine Konzession als Wertpapierfirma bei der FMA

Welche Rechtsgrundlagen gelten für Wertpapierfirmen in Österreich?

Die Normen im Wortlaut.

Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen unterliegen dem WAG 2018 und der Aufsicht der FMA. Seit 2021 gelten zusätzlich IFR und IFD. Ob Sie als kleine, nicht verflochtene Firma (Klasse 3) oder als Klasse-2-Firma eingestuft sind, bestimmt Ihre Governance- und Offenlegungspflichten. Die Interne Revision prüft Kundenschutz nach MiFID II, Eigenmittel, Auslagerungen und Geldwäscheprävention.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (8)
  • WAG 2018 (Wertpapieraufsichtsgesetz 2018)
  • § 29 und § 32 WAG 2018allgemeine organisatorische Anforderungen sowie interne Kontrollmechanismen und Risikobewertung
  • Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR)Eigenmittelanforderungen und Einstufung von Wertpapierfirmen
  • Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD)Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen
  • EBA/GL/2021/14Leitlinien zur internen Governance nach der IFD
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/565Organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln (MiFID II), insbesondere Art. 24 Innenrevision
  • Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)IKT-Risikomanagement und Vorfallmeldung
  • FM-GwGGeldwäscheprävention

Häufige Fragen zu Interner Revision bei Wertpapierfirmen

01

Braucht eine Wertpapierfirma eine Interne Revision?

Ja, soweit nach Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte angemessen und verhältnismäßig. Art. 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 verlangt eine unabhängige Innenrevisionsfunktion. § 29 Abs. 1 WAG 2018 verpflichtet zur Einhaltung dieser Anforderungen (Kapitel II und III). § 32 WAG 2018 verlangt interne Kontrollmechanismen und wirksame Verfahren zur Risikobewertung.

02

Gilt das auch für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und kleine Firmen?

Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen nimmt § 26 Abs. 2 Z 3 WAG 2018 die getrennte unabhängige interne Revision nach Art. 24 aus. Für IFD-Firmen konkretisiert EBA/GL/2021/14 die interne Governance. Kleine, nicht verflochtene Firmen der Klasse 3 setzen die Anforderungen verhältnismäßig um und lagern die Revision oft aus.

03

Kann OptiRisk Consulting Revision und Risikomanagement für dieselbe Firma übernehmen?

Nein. Für dieselbe Firma übernehmen wir nur eine der beiden Funktionen. Was wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst. So bleiben die Kontrollfunktionen unabhängig, wie im Three Lines Model des IIA.

04

Helfen Sie auch beim Konzessionsantrag bei der FMA?

Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Grundlage ist eine Gap-Analyse gegenüber dem WAG 2018. Bei der Einstufung nach IFR/IFD unterstützen wir Sie.

Leistungen und weitere Zielgruppen

  • Interne Revision auslagern

    Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.

  • Risikomanagement-Funktion

    Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.

  • Aufbau und Zulassungsantrag

    Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.

  • CASPs

    Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.

  • Zahlungsinstitute

    Interne Revision für Zahlungsinstitute: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • AIFM und KAGs

    Interne Revision für AIFM und KAGs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Ohne Revisionspflicht

    Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen.

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