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Interne Revision für AIFM und Kapitalanlagegesellschaften

InvFG 2011 (Investmentfondsgesetz 2011)AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz)Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD)Art. 3 AIFMD

Wir sind die Interne Revision für Alternative Investmentfonds-Manager (AIFM) und Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) in Österreich ohne Konzernrevision: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Das gilt für Konzession und Registrierung nach AIFMG und InvFG 2011. Compliance erbringt ein spezialisierter Compliance-Partner.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Welche Leistungen gibt es für AIFM und KAGs?

Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.

  • OptiRisk Consulting

    Laufende Interne Revision

    Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Portfolio- und Risikomanagement, Bewertung, Anlegerschutz.

  • OptiRisk Consulting

    Co-Sourcing

    Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen zu IKT und Bewertung.

  • OptiRisk Consulting

    Anlassbezogene Prüfung

    Eine einzelne Prüfung mit Prüfprogramm, Bericht und Maßnahmenverfolgung, etwa nach einer Feststellung der FMA oder vor einem Projekt.

  • OptiRisk Consulting

    Quality Assessment

    Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.

  • OptiRisk Consulting

    Risikomanagement-Funktion

    Risikoinventar, Liquiditätsrisikomanagement, Limitsystem, Berichte an die Geschäftsleitung.

Passende Themen

Für welche AIFM und KAGs passt das Angebot?

  • Registrierte kleine AIFM nach AIFMG (unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD)
  • Konzessionierte AIFM nach AIFMG
  • KAGs mit Konzession nach InvFG 2011 ohne Konzernrevision
  • Antragsteller für eine Konzession als KAG oder AIFM bei der FMA

Welche Rechtsgrundlagen gelten für AIFM und KAGs in Österreich?

Die Normen im Wortlaut.

KAGs unterliegen dem InvFG 2011, AIFM dem AIFMG, das die AIFMD umsetzt. Konzessionierte AIFM und kleine, nur registrierte AIFM unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD unterscheiden sich deutlich bei den Pflichten. Registrierte kleine AIFM sind zum Beispiel von DORA ausgenommen. Die Interne Revision prüft unter anderem Portfolio- und Risikomanagement, Bewertung und Anlegerschutz.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (8)
  • InvFG 2011 (Investmentfondsgesetz 2011)Organisationsanforderungen an Kapitalanlagegesellschaften
  • AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz)Umsetzung der AIFMD
  • Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD)Zulassung und Beaufsichtigung von AIFM
  • Art. 3 AIFMDAusnahmen und erleichterte Registrierung für kleine AIFM
  • Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013Durchführungsbestimmungen zur AIFMD, unter anderem zu Risikomanagement und Bewertung
  • Richtlinie 2009/65/EG (UCITS)Organisationsanforderungen für Verwaltungsgesellschaften von OGAW
  • Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA)IKT-Risikomanagement und Vorfallmeldung, mit Ausnahme registrierter kleiner AIFM
  • FM-GwGGeldwäscheprävention

Häufige Fragen zu Interner Revision bei AIFM und KAGs

01

Braucht eine Kapitalanlagegesellschaft eine Interne Revision?

Ja. § 16 Abs. 1 InvFG 2011 verlangt dauerhaft eine Innenrevisionsfunktion, die unmittelbar den Geschäftsleitern untersteht. Sie stellt einen jährlichen Revisionsplan auf (§ 16 Abs. 5). Die Verhältnismäßigkeit betrifft nur die Trennung von anderen Funktionen, nicht die Einrichtung.

02

Braucht ein AIFM eine Interne Revision?

Art. 62 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 verlangt eine ständige, getrennte Innenrevisionsfunktion, soweit sie nach Art, Umfang und Komplexität angemessen und verhältnismäßig ist. Registrierte kleine AIFM unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD unterliegen einem deutlich schlankeren Regime.

03

Gilt DORA auch für kleine AIFM?

Registrierte kleine AIFM unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD sind von DORA ausgenommen (Art. 2 Abs. 3 DORA). Konzessionierte AIFM und KAGs mit voller Zulassung unterliegen DORA ganz.

04

Kann OptiRisk Consulting Revision und Risikomanagement für dieselbe KAG übernehmen?

Nein. Für dieselbe Gesellschaft übernehmen wir nur eine der beiden Funktionen. Was wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst. So bleiben die Kontrollfunktionen unabhängig.

05

Helfen Sie auch beim Antrag auf Konzession oder Registrierung?

Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Grundlage ist eine Gap-Analyse gegenüber InvFG 2011 oder AIFMG.

Leistungen und weitere Zielgruppen

  • Interne Revision auslagern

    Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.

  • Risikomanagement-Funktion

    Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.

  • Aufbau und Zulassungsantrag

    Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.

  • CASPs

    Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.

  • Zahlungsinstitute

    Interne Revision für Zahlungsinstitute: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Wertpapierfirmen

    Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Ohne Revisionspflicht

    Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen.

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