OptiRisk Consulting
Laufende Interne Revision
Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Portfolio- und Risikomanagement, Bewertung, Anlegerschutz.
Wir sind die Interne Revision für Alternative Investmentfonds-Manager (AIFM) und Kapitalanlagegesellschaften (KAGs) in Österreich ohne Konzernrevision: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Das gilt für Konzession und Registrierung nach AIFMG und InvFG 2011. Compliance erbringt ein spezialisierter Compliance-Partner.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.
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Wir sind Ihre Revision. Schwerpunkte: Portfolio- und Risikomanagement, Bewertung, Anlegerschutz.
OptiRisk Consulting
Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen zu IKT und Bewertung.
OptiRisk Consulting
Eine einzelne Prüfung mit Prüfprogramm, Bericht und Maßnahmenverfolgung, etwa nach einer Feststellung der FMA oder vor einem Projekt.
OptiRisk Consulting
Wir richten Ihre Revision ein und liefern Unterlagen für Konzession oder Registrierung bei der FMA.
OptiRisk Consulting
Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.
OptiRisk Consulting
Risikoinventar, Liquiditätsrisikomanagement, Limitsystem, Berichte an die Geschäftsleitung.
Mit Compliance-Partner
InvFG, AIFMG, FM-GwG, Anlegerschutz, Verdachtsmeldungen. Erbringt unser Compliance-Partner.
IKT-Risikomanagement nach DORA und KI-Governance nach dem AI Act.
KAGs unterliegen dem InvFG 2011, AIFM dem AIFMG, das die AIFMD umsetzt. Konzessionierte AIFM und kleine, nur registrierte AIFM unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD unterscheiden sich deutlich bei den Pflichten. Registrierte kleine AIFM sind zum Beispiel von DORA ausgenommen. Die Interne Revision prüft unter anderem Portfolio- und Risikomanagement, Bewertung und Anlegerschutz.
Ja. § 16 Abs. 1 InvFG 2011 verlangt dauerhaft eine Innenrevisionsfunktion, die unmittelbar den Geschäftsleitern untersteht. Sie stellt einen jährlichen Revisionsplan auf (§ 16 Abs. 5). Die Verhältnismäßigkeit betrifft nur die Trennung von anderen Funktionen, nicht die Einrichtung.
Art. 62 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 verlangt eine ständige, getrennte Innenrevisionsfunktion, soweit sie nach Art, Umfang und Komplexität angemessen und verhältnismäßig ist. Registrierte kleine AIFM unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD unterliegen einem deutlich schlankeren Regime.
Registrierte kleine AIFM unter den Schwellenwerten des Art. 3 AIFMD sind von DORA ausgenommen (Art. 2 Abs. 3 DORA). Konzessionierte AIFM und KAGs mit voller Zulassung unterliegen DORA ganz.
Nein. Für dieselbe Gesellschaft übernehmen wir nur eine der beiden Funktionen. Was wir aufgebaut haben, prüfen wir nicht selbst. So bleiben die Kontrollfunktionen unabhängig.
Im Zulassungsverfahren bei der FMA liefern wir die Unterlagen zur Internen Revision und helfen bei Koordination und Durchführung. Grundlage ist eine Gap-Analyse gegenüber InvFG 2011 oder AIFMG.
Konsolidierte Fassungen und Originalquellen.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Ergänzende Leistung: Risikostrategie, Risikoinventar und Reporting für die zweite Verteidigungslinie, als Aufbauprojekt oder im Co-Sourcing.
Wir richten Ihre Interne Revision ein und liefern die Unterlagen für den Zulassungsantrag, auch an Kanzleien und Berater.
Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.
Interne Revision für Zahlungsinstitute: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen.
In 30 Minuten klären wir Ihre Lage und wie wir zusammenarbeiten. Unverbindlich und vertraulich.