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Co-Sourcing Interne Revision: Verstärkung für Ihre Revisionsabteilung

§ 42 Abs. 6 BWG (über § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018)Art. 6 Abs. 6 DORAEBA/GL/2019/02Art. 73 MiCAR

Im Co-Sourcing arbeiten wir in Ihrer Internen Revision mit. Ihre Revisionsleitung behält Prüfplan, Methodik und Berichtsweg, wir liefern Prüfer und Fachwissen für einzelne Prüffelder. Typische Anlässe sind Kapazitätsengpässe im Prüfplan, Spezialthemen wie IKT nach DORA, MiCAR und Geldwäscheprävention sowie der Ausfall der Revisionsleitung. Wir prüfen nach Ihrem Prüfprogramm oder nach unserem, dokumentieren in Ihren Arbeitspapieren und berichten in Ihrem Format.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Für wen eignet sich Co-Sourcing der Internen Revision?

  • Revisionsleitungen, deren Prüfplan mehr Prüfungen vorsieht, als das Team im Jahr schafft
  • Revisionen ohne eigenes IKT-Fachwissen für die Prüfung des IKT-Risikomanagementrahmens nach Art. 6 Abs. 6 DORA
  • Institute mit neuen Themen im Prüfuniversum, etwa MiCAR, Safeguarding oder Travel Rule
  • Zahlungsinstitute über den Schwellen des § 42 Abs. 6 BWG, die eine eigene Revisionseinheit brauchen und nur ergänzen dürfen
  • Institute, deren Revisionsleitung ausfällt oder wechselt und die eine Interimslösung bis zur Nachbesetzung brauchen

Was bekommen Sie im Co-Sourcing?

  • Kapazität: Prüfer für einzelne Prüfungen aus Ihrem Prüfplan, mit Ihrem Prüfprogramm oder unserem Standardprogramm
  • Spezialprüfungen: IKT-Risikomanagementrahmen nach Art. 6 Abs. 6 DORA, MiCAR-Prüffelder, Geldwäscheprävention nach FM-GwG, Auslagerungen
  • Interimistische Revisionsleitung: Wir führen Ihre Revision, bis die Stelle nachbesetzt ist, und übergeben geordnet
  • Arbeitspapiere in Ihrem System und Ihrer Struktur, nachvollziehbar für FMA und Abschlussprüfer
  • Berichte in Ihrem Format mit Feststellung, Risikoeinstufung, Maßnahme, Verantwortlichen und Frist
  • Schlussbesprechung mit dem Fachbereich gemeinsam mit Ihrer Revisionsleitung, auf Wunsch allein
  • Maßnahmenverfolgung für die von uns geprüften Felder, Übergabe an Ihre Nachverfolgung
  • Zweitmeinung zu Prüfplan, Risikoanalyse und Prüfuniversum, ohne Eingriff in Ihre Verantwortung

Wie wir zusammenarbeiten

Rahmenvertrag mit Abruf
Für wiederkehrende Kapazität. Sie rufen Prüfungen nach Prüfplan ab, wir planen das Zeitfenster fest ein.
Auftrag je Prüfung
Für Spezialprüfungen wie IKT nach DORA oder MiCAR. Umfang, Prüfprogramm und Berichtsformat vereinbaren wir vorab.
Interimistische Revisionsleitung
Für den Ausfall oder Wechsel der Revisionsleitung. Zeitlich befristet, mit vereinbartem Übergabeplan.

Wichtige Zahlen

Alle Zahlen mit Quelle.

Abs. 6 BWG: über 300 Mio. € Bilanzsumme und 50 Vollzeitkräften ist eine eigene Revisionseinheit Pflicht. Externe Prüfer ergänzen sie nach unserer Auslegung nur
§ 42
Quelle · BWG, RIS
Abs. 6 DORA: Der IKT-Risikomanagementrahmen ist regelmäßig durch Revisoren mit ausreichendem IKT-Wissen zu prüfen
Art. 6
Quelle · Verordnung (EU) 2022/2554, EUR-Lex
seit 9. Jänner 2025 gelten die Global Internal Audit Standards des IIA, sie sind der Maßstab jeder Prüfung
2025
Quelle · Institute of Internal Auditors

Welche Regeln gelten für Co-Sourcing?

Die Normen im Wortlaut.

Co-Sourcing ist Verstärkung für Ihre Revisionsabteilung und nach unserer Erfahrung die Form, die am häufigsten gebraucht und am seltensten angeboten wird. Die meisten Anbieter wollen die ganze Funktion. Wir arbeiten auch unter Ihrer Leitung, nach Ihrem Prüfprogramm und in Ihren Arbeitspapieren.

Für Zahlungsinstitute ist Co-Sourcing ab einer gewissen Größe die einzige Form: § 42 Abs. 6 BWG, auf den § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018 verweist, verlangt über 300 Mio. € Bilanzsumme und 50 Vollzeitkräften im Jahresdurchschnitt eine eigene Organisationseinheit. Externe Prüfer kommen dort nach unserer Auslegung nur ergänzend in Betracht. Für IKT gilt Art. 6 Abs. 6 DORA: Der IKT-Risikomanagementrahmen ist regelmäßig durch Revisoren mit ausreichendem IKT-Wissen zu prüfen. Fehlt dieses Wissen im Team, ist eine Spezialprüfung im Co-Sourcing der übliche Weg. Kleinstunternehmen sind ausgenommen.

Bei CASPs sind die neuen Prüffelder der häufigste Anlass: Safeguarding, Auslagerungen nach Art. 73 MiCAR, Travel Rule. Wer Co-Sourcing und vollständige Auslagerung vergleichen will, findet die Gegenüberstellung auf der Seite Interne Revision auslagern. Wann sich Co-Sourcing lohnt und welche Stolpersteine es gibt, steht im Beitrag Co-Sourcing der Internen Revision.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (5)
  • § 42 Abs. 6 BWG (über § 20 Abs. 4 ZaDiG 2018)Zahlungsinstitute über 300 Mio. € Bilanzsumme und 50 Vollzeitkräften brauchen eine eigene Organisationseinheit, externe Prüfer ergänzen sie nach unserer Auslegung nur
  • Art. 6 Abs. 6 DORAregelmäßige interne Revision des IKT-Risikomanagementrahmens durch Revisoren mit ausreichendem IKT-Wissen
  • EBA/GL/2019/02Auslagerung von Teilen der Internen Revision bei Zahlungs- und E-Geld-Instituten, Wesentlichkeit je nach Umfang
  • Art. 73 MiCARAuslagerung betrieblicher Funktionen bei CASPs, Verantwortung bleibt beim Anbieter
  • Global Internal Audit Standards des IIAMaßstab für Planung, Prüfung und Berichterstattung. Nach unserem Verständnis bleibt die Revisionsleitung auch bei externen Prüfern für Prüfplan, Qualität und Berichterstattung verantwortlich

Co-Sourcing oder vollständige Auslagerung: Was passt zu Ihrer Revision?

Co-Sourcing

Prüfplan und Methodik
Bleiben bei Ihrer Revisionsleitung
Berichtsweg
Ihr Format, Ihre Freigabe
Aufsichtsrecht
Je nach Umfang wesentliche Auslagerung
Geeignet für
Institute mit eigener Revision und Engpass oder Spezialthema
Vertrag
Rahmenvertrag mit Abruf oder Auftrag je Prüfung

Laufende Revision durch OptiRisk Consulting

Prüfplan und Methodik
Erstellen wir, Ihre Geschäftsleitung beschließt
Berichtsweg
Unser Bericht an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan
Aufsichtsrecht
Meist wesentliche Auslagerung mit Vertrag, Prüf- und Zugangsrechten
Geeignet für
Kleine und mittlere Institute ohne eigene Abteilung
Vertrag
Jahresvertrag nach Revisionsplan

Wie läuft Co-Sourcing ab?

  1. Schritt 01

    Abstimmung mit Ihrer Revisionsleitung

    Welche Prüffelder, welches Prüfprogramm, welche Arbeitspapiere, welcher Berichtsweg. Wir übernehmen Ihre Vorgaben, nicht umgekehrt.

  2. Schritt 02

    Prüfung im Prüfplan

    Wir prüfen die vereinbarten Felder im Zeitfenster Ihres Prüfplans, vor Ort oder remote, und dokumentieren in Ihren Arbeitspapieren.

  3. Schritt 03

    Abstimmung der Feststellungen

    Ihre Revisionsleitung sieht jede Feststellung vor der Schlussbesprechung. Risikoeinstufung und Maßnahmen stimmen wir gemeinsam ab.

  4. Schritt 04

    Bericht in Ihrem Format

    Der Bericht geht in Ihrem Layout und über Ihren Berichtsweg an Geschäftsleitung und Aufsichtsorgan. Wir stehen für Rückfragen bereit.

  5. Schritt 05

    Übergabe

    Offene Maßnahmen übergeben wir an Ihre Nachverfolgung. Bei interimistischer Leitung übergeben wir Prüfplan, Berichte und offene Punkte dokumentiert an die Nachfolge.

Häufige Fragen zum Co-Sourcing

01

Was ist Co-Sourcing in der Internen Revision?

Co-Sourcing heißt: Das Institut behält seine eigene Interne Revision und holt für einzelne Prüfungen oder Themen externe Prüfer dazu. Prüfplan, Methodik, Qualitätssicherung und Berichtsweg bleiben bei der Revisionsleitung. Das unterscheidet Co-Sourcing von der vollständigen Auslagerung, bei der der Dienstleister die ganze Funktion übernimmt.

02

Ist Co-Sourcing eine Auslagerung, die angezeigt werden muss?

Das hängt vom Umfang ab. Je nach Umfang kann Co-Sourcing eine wesentliche Auslagerung sein, etwa wenn wir dauerhaft ganze Prüffelder oder die Leitung übernehmen. Für Zahlungsinstitute gelten EBA/GL/2019/02, für CASPs Art. 73 MiCAR. Wir klären das vor dem Start mit Ihnen und liefern die Unterlagen für Ihre Auslagerungsbewertung.

03

Wer verantwortet den Prüfbericht?

Ihre Revisionsleitung. Wir prüfen, dokumentieren und schreiben den Berichtsentwurf. Freigabe und Berichtsweg bleiben bei Ihnen, so sehen es nach unserem Verständnis auch die Global Internal Audit Standards vor.

04

Arbeiten Sie mit unserem Prüfprogramm oder mit Ihrem?

Mit Ihrem, wenn es eines gibt. Fehlt ein Prüfprogramm für das Feld, etwa für IKT nach DORA oder MiCAR, bringen wir unser Standardprogramm mit und passen es an Ihr Institut an. Es bleibt danach bei Ihnen.

05

Wie schnell können Sie einsteigen?

Für einzelne Prüfungen in der Regel innerhalb weniger Wochen, abhängig vom Prüfplan. Bei Ausfall der Revisionsleitung klären wir im Erstgespräch, was sofort weiterlaufen muss, etwa Berichtstermine an das Aufsichtsorgan.

06

Können Sie auch unsere Revision beurteilen?

Die externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards führen wir nur bei Revisionen durch, die wir weder führen noch aufgebaut haben. Haben wir in Ihrer Revision im Co-Sourcing mitgearbeitet, klären wir vorab, ob die Unabhängigkeit der Beurteilung gewahrt bleibt.

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  • New Technologies Desk

    Ergänzende Leistung: Radar, Readiness-Checks, Prüfung und Schulung zu DORA, AI Act und Tokenisierung.

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