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Interne Revision für Unternehmen ohne Revisionspflicht

§ 82 AktG§ 22 Abs. 1 GmbHG§ 92 Abs. 4a AktG§ 30g Abs. 4a GmbHG

Wir sind die Interne Revision auch für Unternehmen, die keine einrichten müssen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Sie bekommen eine Risikoanalyse, Prüfungen und Berichte mit Feststellungen und Maßnahmen. Wir verfolgen die Umsetzung nach. Wir prüfen nach den Global Internal Audit Standards des IIA.

Fachlich verantwortlich: , Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand

Welche Formen der Revision passen für Sie?

Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.

  • OptiRisk Consulting

    Laufende Interne Revision

    Wir sind Ihre Revision. Risikoorientierter Revisionsplan, Prüfungen, Maßnahmenverfolgung und Jahresbericht an Geschäftsführung und Aufsichtsrat.

  • OptiRisk Consulting

    Co-Sourcing

    Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen, etwa zu IT-Berechtigungen oder Zahlungsverkehr.

  • OptiRisk Consulting

    Anlassbezogene Prüfung

    Eine Prüfung mit Bericht, zum Beispiel zu Einkauf, Zahlungsverkehr oder IT-Berechtigungen.

  • OptiRisk Consulting

    Aufbau der Internen Revision

    Wir richten Ihre Revision ein: Revisionsordnung, Prüfuniversum mit Risikobewertung, erster Prüfplan.

  • OptiRisk Consulting

    Quality Assessment

    Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.

Für welche Unternehmen passt das Angebot?

  • Eigentümergeführte und mittelständische Unternehmen, die Abläufe und Kontrollen prüfen lassen wollen
  • Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse, die eine unabhängige Sicht auf das IKS brauchen
  • Geschäftsführungen nach einem Vorfall oder vor einer Übergabe
  • Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen
  • Tochtergesellschaften, die für die Konzernrevision eine Prüfung vor Ort brauchen

Wichtige Zahlen

Alle Zahlen mit Quelle.

AktG: Der Vorstand muss ein zum Unternehmen passendes internes Kontrollsystem einrichten. § 22 Abs. 1 GmbHG verlangt dasselbe von Geschäftsführern
§ 82
Quelle · Aktiengesetz, RIS
Corporate Governance Kodex: interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands oder ausgelagert an eine geeignete Institution
Regel 18
Quelle · Österreichischer Corporate Governance Kodex, Fassung Jänner 2025
Seit 9. Jänner 2025 gelten die Global Internal Audit Standards des IIA als Maßstab
2025
Quelle · Institute of Internal Auditors

Was sagt das Gesellschaftsrecht zu internem Kontrollsystem und Revision?

Die Normen im Wortlaut.

Das Gesellschaftsrecht verlangt von Vorstand und Geschäftsführung ein internes Kontrollsystem, das zum Unternehmen passt (§ 82 AktG, § 22 Abs. 1 GmbHG). Wo ein Prüfungsausschuss besteht, überwacht er dessen Wirksamkeit und gegebenenfalls die des internen Revisionssystems (§ 92 Abs. 4a AktG, § 30g Abs. 4a GmbHG). Wollen Sie keine eigene Abteilung aufbauen, kaufen Sie die Interne Revision als Dienstleistung ein. Regel 18 des Corporate Governance Kodex (ÖCGK) nennt die Auslagerung ausdrücklich. Der ÖCGK richtet sich vor allem an börsennotierte Aktiengesellschaften.

Alle Rechtsgrundlagen im Wortlaut (6)
  • § 82 AktGDer Vorstand hat für ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem zu sorgen, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen
  • § 22 Abs. 1 GmbHGdieselbe Pflicht für die Geschäftsführer einer GmbH
  • § 92 Abs. 4a AktGPrüfungsausschuss in Gesellschaften im Sinn des § 189a Z 1 lit. a und d UGB und in fünffach großen Gesellschaften. Er überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems
  • § 30g Abs. 4a GmbHGentsprechende Regelung für die GmbH
  • Österreichischer Corporate Governance Kodex, Regel 18 (Fassung Jänner 2025)In Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens ist eine interne Revision als eigene Stabstelle des Vorstands einzurichten oder an eine geeignete Institution auszulagern
  • Global Internal Audit Standards des Institute of Internal Auditors (IIA)Maßstab für Planung, Durchführung und Berichterstattung

Häufige Fragen zur freiwilligen Internen Revision

01

Muss ein Unternehmen ohne Finanzaufsicht eine Interne Revision haben?

AktG und GmbHG verlangen ein internes Kontrollsystem, das zum Unternehmen passt (§ 82 AktG, § 22 Abs. 1 GmbHG). Wo ein Prüfungsausschuss besteht, überwacht er es und gegebenenfalls das interne Revisionssystem (§ 92 Abs. 4a AktG, § 30g Abs. 4a GmbHG). Der ÖCGK richtet sich vor allem an börsennotierte Aktiengesellschaften. Er sieht in Regel 18 eine Interne Revision vor, als Stabstelle oder ausgelagert.

02

Was bringt eine Interne Revision, wenn sie niemand vorschreibt?

Sie zeigt unabhängig, ob Abläufe und Kontrollen so funktionieren, wie beschrieben. Jede Prüfung endet mit einem Bericht: Feststellungen nach Risiko, Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen. Wir verfolgen die Umsetzung nach.

03

Geht auch eine einzelne Prüfung statt einer laufenden Revision?

Ja. Viele beginnen mit einer anlassbezogenen Prüfung zu einem klaren Bereich. Daraus kann eine laufende Revision werden.

Leistungen und weitere Zielgruppen

  • Interne Revision auslagern

    Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.

  • CASPs

    Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.

  • Zahlungsinstitute

    Interne Revision für Zahlungsinstitute: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • Wertpapierfirmen

    Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

  • AIFM und KAGs

    Interne Revision für AIFM und KAGs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.

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