OptiRisk Consulting
Laufende Interne Revision
Wir sind Ihre Revision. Risikoorientierter Revisionsplan, Prüfungen, Maßnahmenverfolgung und Jahresbericht an Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
Wir sind die Interne Revision auch für Unternehmen, die keine einrichten müssen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Sie bekommen eine Risikoanalyse, Prüfungen und Berichte mit Feststellungen und Maßnahmen. Wir verfolgen die Umsetzung nach. Wir prüfen nach den Global Internal Audit Standards des IIA.
Fachlich verantwortlich: Thomas Michalik, Interner Revisor · über zehn Jahre Revision in Bank und Versicherung · Fit-&-Proper-geschult · Stand
Das bieten wir dieser Zielgruppe. Revision und Risikomanagement übernehmen wir nie für dasselbe Unternehmen.
OptiRisk Consulting
Wir sind Ihre Revision. Risikoorientierter Revisionsplan, Prüfungen, Maßnahmenverfolgung und Jahresbericht an Geschäftsführung und Aufsichtsrat.
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Wir verstärken Ihre Revision bei Kapazitätsengpässen oder mit Spezialwissen, etwa zu IT-Berechtigungen oder Zahlungsverkehr.
OptiRisk Consulting
Eine Prüfung mit Bericht, zum Beispiel zu Einkauf, Zahlungsverkehr oder IT-Berechtigungen.
OptiRisk Consulting
Wir richten Ihre Revision ein: Revisionsordnung, Prüfuniversum mit Risikobewertung, erster Prüfplan.
OptiRisk Consulting
Externe Qualitätsbeurteilung nach Standard 8.4 der Global Internal Audit Standards, nur für Revisionen, die wir weder führen noch aufgebaut haben.
Alle Zahlen mit Quelle.
Das Gesellschaftsrecht verlangt von Vorstand und Geschäftsführung ein internes Kontrollsystem, das zum Unternehmen passt (§ 82 AktG, § 22 Abs. 1 GmbHG). Wo ein Prüfungsausschuss besteht, überwacht er dessen Wirksamkeit und gegebenenfalls die des internen Revisionssystems (§ 92 Abs. 4a AktG, § 30g Abs. 4a GmbHG). Wollen Sie keine eigene Abteilung aufbauen, kaufen Sie die Interne Revision als Dienstleistung ein. Regel 18 des Corporate Governance Kodex (ÖCGK) nennt die Auslagerung ausdrücklich. Der ÖCGK richtet sich vor allem an börsennotierte Aktiengesellschaften.
AktG und GmbHG verlangen ein internes Kontrollsystem, das zum Unternehmen passt (§ 82 AktG, § 22 Abs. 1 GmbHG). Wo ein Prüfungsausschuss besteht, überwacht er es und gegebenenfalls das interne Revisionssystem (§ 92 Abs. 4a AktG, § 30g Abs. 4a GmbHG). Der ÖCGK richtet sich vor allem an börsennotierte Aktiengesellschaften. Er sieht in Regel 18 eine Interne Revision vor, als Stabstelle oder ausgelagert.
Sie zeigt unabhängig, ob Abläufe und Kontrollen so funktionieren, wie beschrieben. Jede Prüfung endet mit einem Bericht: Feststellungen nach Risiko, Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen. Wir verfolgen die Umsetzung nach.
Ja. Viele beginnen mit einer anlassbezogenen Prüfung zu einem klaren Bereich. Daraus kann eine laufende Revision werden.
Konsolidierte Fassungen und Originalquellen.
Wir sind Ihre Interne Revision, arbeiten in Ihrer Revision mit oder prüfen einzelne Themen. Berichte für Vorstand und FMA.
Interne Revision für CASPs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für die MiCAR-Zulassung.
Interne Revision für Zahlungsinstitute: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
Interne Revision für Wertpapierfirmen: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
Interne Revision für AIFM und KAGs: laufend, im Co-Sourcing oder anlassbezogen. Dazu Aufbau und Unterlagen für den Antrag.
In 30 Minuten klären wir Ihre Lage und wie wir zusammenarbeiten. Unverbindlich und vertraulich.